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Arbeitgeberzuschuss zu einem ÖPNV-Abo-Ticket


Arbeitgeberzuschuss zu einem ÖPNV-Abo-Ticket

Leistungsbeschreibung

Zur Stärkung der Mobilitätswende sowie aus Klimaschutzaspekten aber auch zur Mitarbeitergewinnung ermöglicht die Stadt Georgsmarienhütte seinen Mitarbeitenden einen Arbeitgeberzuschuss zu privat erworbenen ÖPNV-Abo-Tickets (z.B. Deutschland-Ticket) von bis zu 20 EUR monatlich für TVöD-Beschäftigte und Auszubildende, für Beamtinnen und Beamte sowie Mitarbeitende in beamtenähnlichen Beschäftigungs-/Dienstverhältnissen. Ein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss besteht nicht. 

Über den nebenstehenden Button gelangen Sie zum Formularassistenten, über den Sie Ihren Antrag einreichen können. 

Fachbereich I, Hauptabteilung

Da die Auszahlung des Arbeitgeberzuschusses im Rahmen der ersten Umsetzungsstufe über die monatliche Entgeltzahlung abgewickelt und auch in Ihrer Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden muss, gelten nachfolgende Antragsfristen:

ÖPNV-Abo-Tickets der Monate Juni bis Dezember 2023:
Im Rahmen der Einführung des Arbeitgeberzuschusses konnten Zuschussanträge für privat erworbene ÖPNV-Abo-Tickets der Monate Juni bis Dezember 2023 bis einschließlich zum 19.01.2024 per E-Mail in der Hauptabteilung eingereicht werden.
Die Auszahlung der jeweiligen Zuschüsse erfolgt mit der Gehaltsabrechnung im Januar 2024.


Ab dem Jahr 2024 gilt folgende Regelung: 
Der Zuschuss sollte grundsätzlich bis zum 10. eines Monats für ein Ticket des laufenden Monats beantragt werden (Beispiel: Antrag bis zum 10.02. für ein Ticket des Monats Februar).

Bei Mitarbeitenden, die ihr Entgelt am Ende eines Monats erhalten, erfolgt die Auszahlung des Zuschusses dann direkt mit der Entgeltzahlung des jeweiligen Monats (im o.g. Beispiel also mit der Entgeltzahlung für Februar).
Bei Mitarbeitenden, die ihr Entgelt bereits am Anfang eines Monats erhalten, erfolgt die Auszahlung des Zuschusses mit der Entgeltzahlung des auf die Ticketgültigkeit folgenden Monats (im o.g. Beispiel also mit der Entgeltzahlung für März).

Aus unterschiedlichen Gründen kann es vorkommen, dass die zuvor benannte Antragsfrist nicht eingehalten werden kann (z.B. Ticket erst nach dem 10. eines Monats erworben, Urlaub, Krankheit, usw.). In diesen Fällen können die Anträge auch noch bis zum 10. des darauffolgenden Monats eingereicht werden (Beispiel: Antrag bis zum 10.03. für ein Ticket des Monats Februar). Die Auszahlung des Zuschusses verschiebt sich dann um jeweils einen Monat.
Da die Antragsfrist für den Monat Januar bereits verstrichen ist, können Anträge für den Monat Januar noch bis zum 10.02.2024 eingereicht werden

Über den nebenstehenden Button gelangen Sie zum Formularassistenten, über den Sie Ihren Antrag einreichen können.